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Vielfältiger Rechtsrahmen

KI rechtssicher einsetzen

Zum kompetenten Umgang mit KI-Systemen zählt auch eine rechtliche Perspektive. Verschiedene Rechtsgrundlagen bilden den Rahmen rund um das Themenfeld „KI“. Zu diesem Rechtsrahmen gehört im Hochschulkontext vor allem das Prüfungsrecht, Urheberrecht, die DSVGO und die europäische KI-Verordnung. In bestimmten Fällen können weitere rechtliche Vorgaben relevant werden, etwa das Persönlichkeitsrecht bei der Erstellung von Avataren realer Personen. Unsere Schulungs- und Beratungsangebote helfen dabei, rechtliche Anforderungen beim Einsatz von KI-Systemen im Hochschulalltag zu berücksichtigen.

In all diesen rechtlichen Bereichen gibt es noch viele offene Fragen. Das KI:Expertisezentrum.nrw trägt mit der Beauftragung von Rechtsgutachten sowie Veranstaltungen und Vernetzung rund um das Thema KI & Recht zur Klärung und Einordnung aktueller Entwicklungen bei.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, sobald sie eine gewisse Gestaltungshöhe erreichen (vgl. § 2 UrhG). Es räumt Urheber*innen das Recht ein über Nutzung, Verbreitung und Veränderung ihrer Werke zu entscheiden. Der Einsatz von KI-Systemen wird in dreierlei Hinsicht berührt: bei der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken zum Training von KI-Systemen, bei der Frage nach dem urheberrechtlichen Schutz von KI-generierten und KI-überarbeiteten Materialien und bei der Verarbeitung urheberrechtlich geschützten Materials mit Hilfe von KI-Systemen (etwa durch den Datei-Upload in Chatbots).

Prüfungsrecht

Hochschulen können prüfungsrechtlich unterschiedlich mit KI-Systemen umgehen. Wenn sie diese etwa als Hilfsmittel einstufen, können Vorgaben zur Zulässigkeit, zum Umfang der Nutzung oder zur Kennzeichnung gemacht werden. Zudem berührt KI-Nutzung die Frage nach der Eigenständigkeit bei Prüfungsleistungen. Welche Regelungen gelten, hängt insbesondere von der jeweiligen Prüfungsordnung und den konkreten Prüfungsbedingungen ab.

Datenschutzrecht

Beim Einsatz von KI-Systemen können personenbezogene Daten verarbeitet werden, etwa durch Eingaben, Datei-Uploads oder automatisierte Auswertungen. In diesen Fällen sind die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und gegebenenfalls weitere datenschutzrechtliche Regelungen zu beachten.

Europäische KI-Verordnung

Die KI-Verordnung (auch: EU AI-Act) ist der einheitlicher Rechtsrahmen der EU. Mit ihr soll die verantwortungsvolle Entwicklung und Verwendung der KI-Technologie in der EU ermöglicht werden. Das Grundprinzip folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das potenzielle Risiko des KI-Systems für Sicherheit und Grundrechte ist, desto strengere Anforderungen können gelten. Welche Pflichten greifen, hängt unter anderem von der Art und dem Verwendungszweck des KI-Systems sowie von der jeweiligen Rolle der beteiligten Akteur*innen ab.

Viele Hochschulen bieten Ihren Mitarbeitenden und Studierenden Zugänge zu KI-Systemen an. In NRW wird ein DSGVO-konformer Zugang über KI:Connect bereitgestellt.

Hochschulen mit eigenen KI-Systemen und Zugängen sind im Sinne der KI-Verordnung als Betreiberin oder Anbieterin von KI-Systemen zu verstehen und damit angehalten, spezifische Anforderungen zu erfüllen. Das KI:Expertisezentrum.nrw stellt ein Rechtsgutachten zur Bedeutung der KI-VO für Hochschulen bereit, um bei der Klärung dieser Rechtsfragen zu unterstützen.

Zu den Pflichten, die sich für Hochschulen ergeben, gehört die Bereitstellung von angemessenen Schulungsmaßnahmen.  Das KI:Expertisezentrum.nrw bietet für alle Angehörigen der Hochschulen in NRW kostenlose Beratung und Schulungen zum Umgang mit KI-Systemen an und stellt Material dazu bereit.

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