Auf Grundlage der KI-Verordnung (Art. 4 der KI-Verordnung (KIVO) und KI-Omnibus) müssen Hochschulen unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Förderung von KI-Kompetenzen bei Beschäftigten und KI-Nutzenden anbieten. Um Hochschulangehörige bestmöglich auf den reflektierten Umgang mit generativer KI vorzubereiten und Hochschulen in Bezug auf den Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung zu KI-Kompetenzen zu unterstützen, bieten wir sowohl Basis- als auch Vertiefungsangebote zum Aufbau von KI-Kompetenz in Studium, Lehre und Verwaltung an.






