Zum kompetenten Umgang mit KI-Systemen zählt auch eine rechtliche Perspektive. Verschiedene Rechtsgrundlagen bilden den Rahmen rund um das Themenfeld „KI“. Zu diesem Rechtsrahmen gehört im Hochschulkontext vor allem das Prüfungsrecht, Urheberrecht, die DSVGO und die europäische KI-Verordnung. In bestimmten Fällen können weitere rechtliche Vorgaben relevant werden, etwa das Persönlichkeitsrecht bei der Erstellung von Avataren realer Personen. Unsere Schulungs- und Beratungsangebote helfen dabei, rechtliche Anforderungen beim Einsatz von KI-Systemen im Hochschulalltag zu berücksichtigen.
In all diesen rechtlichen Bereichen gibt es noch viele offene Fragen. Das KI:Expertisezentrum.nrw trägt mit der Beauftragung von Rechtsgutachten sowie Veranstaltungen und Vernetzung rund um das Thema KI & Recht zur Klärung und Einordnung aktueller Entwicklungen bei.

