

Die KI-Verordnung (KI-VO) der Europäischen Union bleibt in Bewegung: Im Rahmen der sog. Digital Omnibus-Verordnung wurde sie umfassend überarbeitet. Damit ändern sich auch die rechtlichen Anforderungen, die Hochschulen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz beachten müssen. Aus diesem Anlass wurde das im August 2025 von Prof. Dr. Thomas Hoeren erstellte Rechtsgutachten durch das neu gegründete KI:Expertisezentrum.nrw und Nachfolgeprojekt von KI:edu.nrw aktualisiert.
Die KI-Verordnung (KI-VO) der Europäischen Union ist im Jahr 2024 in Kraft getreten und muss auch von Hochschulen beachtet werden. Die Regelungen treten schrittweise in Kraft, wobei erste Regelungen bereits gelten – darunter der Art. 4 zum Aufbau von KI-Kompetenz. Das KI:Expertisezentrum.nrw bietet als Nachfolgeprojekt von KI:edu.nrw NRW-Hochschulen zweierlei an:
Die neue Fassung des Rechtsgutachtens greift die Änderungen der KI-Verordnung auf und passt zentrale Fragen und Antworten an die aktuelle Rechtslage an. Besonders wichtige Neuerungen sind im Gutachten direkt hervorgehoben – so beispielsweise die Konsequenzen des neu formulierten Art. 4 KI-VO zum Aufbau von KI-Kompetenz. Außerdem wurden drei neue Abschnitte ergänzt: Sie behandeln unter anderem das sogenannte Nudifier-/CSAM-Verbot und bieten einen sachlichen sowie zeitlichen Überblick darüber, welche Pflichten aus der KI-Verordnung wann und wie umzusetzen sind.
Das Gutachten richtet sich an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus. Es soll Orientierung geben, praktische Hilfestellung leisten und den rechtskonformen Umgang mit KI im Hochschulkontext erleichtern.
Entstanden ist die Ursprungsfassung im Kontext des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Dach der Digitalen Hochschule NRW geförderten Projekts KI:edu.nrw. Die Überarbeitung wurde vom Nachfolgeprojekt KI:Expertisezentrum.nrw begleitet und erfolgte im Rahmen der Kooperation zur Förderung von KI-bezogenen Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten für die Hochschullehre zwischen der Stiftung Innovation in der Hochschulbildung (StIL), dem Netzwerk der Landeseinrichtungen für digitale Hochschullehre (NeL) und dem KI:Expertisezentrum.nrw und wurde mit Mitteln der StIL finanziert.
Das Gutachten ist online abrufbar:
Prof. Dr. Thomas Hoeren: Rechtsgutachten zur Bedeutung der europäischen KI-Verordnung für Hochschulen. Überarbeitete Fassung mit Omnibus-Ergänzungen, 2026. DOI: https://doi.org/10.13154/294-14844