Sobald Beschäftigte KI-Werkzeuge dienstlich nutzen, greifen Mitbestimmungs-, Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen. Nach den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen unterliegt die Einführung solcher Systeme der Mitbestimmung. Eine Dienstvereinbarung regelt viele der für die Personalvertretungen relevanten Punkte. Sie erleichtert die Mitbestimmung bei anstehenden KI-Projekten, ersetzt sie aber nicht.

