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Mitbestimmungspflichtig

Muster-Vereinbarung

Sobald Beschäftigte KI-Werkzeuge dienstlich nutzen, greifen Mitbestimmungs-, Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen. Nach den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen unterliegt die Einführung solcher Systeme der Mitbestimmung. Eine Dienstvereinbarung regelt viele der für die Personalvertretungen relevanten Punkte. Sie erleichtert die Mitbestimmung bei anstehenden KI-Projekten, ersetzt sie aber nicht.

Das KI:Expertisezentrum.nrw stellt ein Muster für eine Dienstvereinbarung zum Einsatz von KI-Systemen an Hochschulen öffentlich bereit. Das zugrunde liegende Dokument wurde an der FernUniversität in Hagen entwickelt. Zahlreiche Akteur*innen aus Personalrat, Datenschutz, IT-Sicherheit, wissenschaftlichem Mittelbau und Hochschulleitung haben daran mitgearbeitet, eine tragfähige und dennoch prägnante Dienstvereinbarung zu formulieren. Das Ergebnis wurde bereits im Rahmen der Mitbestimmung an der FernUniversität verabschiedet – ein starkes Signal für die Umsetzbarkeit an anderen Standorten.

Download

Verabschiedete Dienstvereinbarung der FernUniversität in Hagen als nachnutzbare Vorlage für die Mitbestimmung. Die Muster-Dienstvereinbarung steht unter Creative Commons Zero. Sie kann kostenfrei heruntergeladen, beliebig angepasst und ohne Namensnennung verwendet werden – egal, ob nur einzelne Passagen übernommen oder das Gesamtwerk als Vorlage für ein eigenes Regelwerk genutzt wird.

Über das Dokument

Die Formulierung der Vereinbarung an der FernUniversität verfolgte zwei zentrale Ziele:

  1. Rechtssicherheit und Orientierung – Mitarbeitende sollen klar wissen, welche KI-Tools sie wie einsetzen dürfen, welche Daten eingegeben werden dürfen und wie Transparenz gegenüber Studierenden, Partner*innen und der Öffentlichkeit sichergestellt wird.
  2. Handlungsspielraum für Neues – Das Dokument ist bewusst kurz gehalten und enthält dynamische Verweise (z. B. auf Tool-Listen oder Risikoklassifizierungen), die ohne Neuverhandlung aktualisiert werden können. So bleibt die Hochschule handlungsfähig, auch wenn sich der KI-Markt rasant weiterentwickelt.

Hinweis: Das bereitgestellte Dokument stellt keine Rechtsberatung dar; das KI:Expertisezentrum.nrw übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Wirksamkeit. Die finale Fassung sollte in jedem Fall juristisch geprüft werden.

Dank: Ein besonderer Dank geht an die FernUniversität in Hagen für ihr Engagement und die offene Bereitstellung der Vereinbarung.

Passend dazu:

  • Den organisatorischen Weg durch die Mitbestimmung beschreibt der Musterprozess
  • Die für die Personalräte relevanten Datenschutzdokumente [siehe DSGVO-Mustervorlagen]
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